Hundepension Mühlenhof
Der Urlaub für Ihren Hund


Teilnahmebedingungen

Geführte Wandertouren mit Hund


1. Anforderungen:

Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen unserer Wandertouren erfolgt nach bestem Wissen aber ohne jegliche Gewähr.


2. Haftungsausschluß:

Für die Teilnahme an unseren Wandertouren und Aktivitäten trägt jeder Teilnehmer und Hundehalter die Verantwortung und die Haftung für sich und seinen Hund selbst. Wir übernehmen keine Aufsicht für die teilnehmenden Hunde und Personen und somit auch keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, auch nicht gegenüber Dritten. Wir empfehlen eine private Unfallversicherung.

Es gilt das Landeshundegesetz des jeweiligen Bundeslandes zur Vermeidung von Gefahren und Einhaltung der Leinen- und Maulkorbpflicht. Jede teilnehmende Person übernimmt hier selbst die Haftung für sich und seinen Hund.


3. Vorraussetzung für die Teilnahme:

Der teilnehmende Hund muss sozialverträglich sein.

Der Hund ist aktuell geimpft und hat eine gültige Haftpflichtversicherung.
Beides muss vor Beginn der Aktivität vorgelegt werden.

Aggressive, unverträgliche Hunde sowie Listenhunde sind von unseren Touren ausgeschlossen.
Läufige Hündinnen sind ebenfalls von unseren Touren ausgeschlossen.

Der teilnehmende Hund hat keine ansteckenden Krankheiten oder Parasiten, zeigt ein gesundes Verhalten und ist körperlich in der Lage die angegebenen Kilometer zu laufen. Verwendung eines geeigneten Hunde-Rucksack möglich.


4. Sonstiges

Spielzeug sollte nicht mitgenommen werden.

Bild- und Tonaufnahmen von den Teilnehmern und TourGuide sind ohne Einverständnis nicht gestattet. 

Es werden evtl. Bilder von den Touren auf unserer Webseite veröffentlicht, wer nicht mit aufs Bild möchte bitte bescheid geben.

Würgehalsbänder ohne Stopp sind nicht gestattet.

Teilnehmende, die sich nicht an die Vorgaben halten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ebenso werden Teilnehmende unverzüglich von Angeboten ausgeschlossen, die grob fahrlässig handeln oder einem Hund Schmerzen bzw. Gewalt zufügen.

Bei Unwetterwarnungen wie Sturm, anhaltender Regen, Gewitter, sowie bei Krankheit werden die Touren auf einen anderen Termin verschoben.